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 16.01.2009 - Verbandsgericht weist Berufung zurück

Das Verbandsgericht des Fußballverbandes Rheinland unter der Leitung von Norbert Weise hat in seiner Verhandlung am 16. Januar 2009 die Berufung der Siegtaler Spfr. Oppertsau als unbegründet zurückgewiesen.

 

Das oberste Rechtsorgan des Verbandes bestätigte damit das Urteil der Verbandsspruchkammer vom 23.12.2008. Demnach wird das Spiel im Bitburger-Rheinlandpokal Oppertsau gegen SG Mündersbach am 12.11.2008 gemäß § 19 Ziffer 2a der FVR-Spielordnung für Oppertsau als verloren gewertet. Hintergrund waren die Einsätze der Spieler Heiko Bedranowsky und Andre Jacobs, die nur bis zum 30.06.2006 als Vertragsamateur gemäß § 22 DFB-Spielordnung spielberechtigt waren.

Damit ist die SG Mündersbach wieder im Wettbewerb. Die nächste Runde um den Bitburger-Rheinlandpokal wird am 23. Januar in der Sportschule Oberwerth ausgelost.